Nutzen Sie unseren Service: psygesafair!

Wir übernehmen für unsere Mitglieder bürokratische Aufgaben, die der Gesetzgeber vorgibt und bieten Ihren Mitarbeitenden so zuverlässige und vertrauliche Beschwerde- und Meldepfade.

psygesafair,
der Service für unsere Mitglieder

Gesetzlich vorgeschrieben müssen Arbeitgebende, Unternehmen und Einrichtungen ihren Mitarbeitenden sowohl eine Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als auch eine Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bereitstellen. Das Beschwerderecht greift in Fällen von Diskriminierung am Arbeitsplatz. Das HinSchG soll Hinweisgebende vor persönlichen Nachteilen schützen.

psygesafair, der Service für unsere Mitglieder
Weniger Bürokratie, mehr Gerechtigkeit

Weniger Bürokratie, mehr Gerechtigkeit

In beiden Fällen entlastet Sie psygesafair! Wir bieten unseren Mitgliedsunternehmen an, im Rahmen ihrer Mitgliedschaft bei psygesa für sie die Funktionen einer internen Beschwerdestelle nach AGG sowie einer internen Meldestelle nach HinSchG zu übernehmen. Sie ersparen sich zusätzlichen Aufwand und bieten Ihren Mitarbeitenden zuverlässige, kompetente und vertrauliche Beschwerde- bzw. Meldepfade. Sprechen Sie uns an!