Das Sozialgesetzbuch IX verpflichtet jeden Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vorzuhalten.
psygesa bietet Ihnen an, die Durchführung des BEM für sie zu übernehmen. Eine Verbindung dieser Leistung mit einer externen Mitarbeiterberatung ist sinnvoll, wird von uns empfohlen und als gemeinsames Paket angeboten.
Übernimmt psygesa für Ihr Unternehmen das BEM, werden die von längerer Krankheit betroffenen Beschäftigten von unseren Mitarbeitern zum Gespräch eingeladen. Die Einladungsschreiben zu den freiwilligen und vertraulichen Gesprächen sind mit dem Arbeitgeber abgestimmt. In den Gesprächen mit den erkrankten Beschäftigten wird geklärt, welche unterstützenden Maßnahmen dazu beitragen könnten, um Gesundheit und Arbeitskraft wieder herzustellen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Weitere Personen (Betriebsarzt, Vertrauenspersonen, Vorgesetzte, Personalverantwortliche) können in Absprache mit den betroffenen Beschäftigten hinzugezogen werden.
Facharzt für Allgemein- u. Arbeitsmedizin, Disability Manager
„Oft fällt es leichter, Probleme zunächst mit neutralen Personen außerhalb des eigenen Betriebes zu besprechen.“