Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz
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Betriebliche Prävention psychischer Fehlbelastungen

Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber, im Rahmen des Arbeitsschutzes auch psychische Belastungen zu ermitteln (§ 5 ArbSchG, Ziffer 6). psygesa unterstützt Sie bei der betrieblichen Prävention von Fehlbelastungen und berät Sie bei Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GbpB).

Die Bildung einer verantwortlichen Planungsgruppe unter Einbeziehung der unterschiedlichen betrieblichen Akteure ist in der Regel sinnvoll. psygesa hilft Ihnen dabei, die Verantwortlichkeiten klar zu definieren und festzulegen.

„Schritt für Schritt“: Die GbpB ist ein Prozess aus Analyse, Planung, Maßnahmen und Kontrolle der Wirksamkeit. Aus festgestellten Gefährdungen müssen sich auch Maßnahmen ergeben. Für einen erfolgreichen Prozess sind ein Konsens zwischen den unterschiedlichen betrieblichen Gruppen sowie die Akzeptanz und Unterstützung durch die Unternehmensleitung notwendig.

Unser Vorgehen und die eingesetzten Methoden entsprechen etablierten Anforderungen. Mit psygesa haben Sie die Experten an Bord

Prof. Dr. med. Volker Harth

(MPH) / Zentralinstitut für Arbeitsmedizin / Institutsdirektor

„Psychosoziale Belastungen werden zu einer zunehmenden Herausforderung für die Arbeitsmedizin und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen.“